Die Schulbesuchspflicht ist erneut ab dem 22. November 2021 ausgesetzt. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen
und durch den lnfektionsschutz begründet werden. Damit ist eine tageweise Abmeldung ausgeschlossen. Wer sich
von der Präsenzbeschulung abmeldet, lernt zu Hause. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine Beschulung
durch Lehrkräfte, dies wird ausdrücklich in der Schul- und Kita-Coronaverordnung festgelegt.
Angesichts der enormen Anstrengungen unserer Schulen, den Präsenzunterricht trotz der pandemiebedingten Belastungen
abzusichern, ist parallele häusliche Beschulung nicht zu gewährleisten. Das werden wir in der Öffentlichkeit auch deutlich
kommunizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Eidner